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Organisation
[edit]Der Hauptort Lübeck, im Spätmittelalter nach Köln die zweitgrößte Stadt Deutschlands und neben Rom, Venedig, Pisa und Florenz eine der fünf Herrlichkeiten des Reiches, gemäß Edikt von Kaiser Karl IV. vom 20. Oktober 1375, war Appellationsgericht für alle Hansestädte, die nach eigenem Lübischen Recht zu richten hatten.
Organization
[edit]The capital Lübeck, in late medieval times the second largest German city after Cologne and like Rome, Venice, Pisa and Florenz one of the five Herrlichkeiten des Reiches, according to an Edict of Kaiser Charles IV as from October 20 1375, was the appellate court for all Hanseatic cities that followed Lübeck laws.
Schifffahrt
[edit]Die Verbindung von Land und Seeverkehr in einer Organisation war der entscheidende Schritt in die Zukunft, die der Hanse schließlich die monopolartige Vorherrschaft in Handel und Transport auf Nord- und Ostsee bringen sollte. Neue Verkehrwege auf dem Wasser wurden allerdings bis weit ins 14. Jh. von der Hanse nicht erschlossen, man übernahm vielmehr die von Friesen, Sachsen, Engländer und Skandinavier erschlossenen Verkehrswege. Die Handelspartner und Schiffer wurden verdrängt, oft unter dem Anschein fairer Verträge unter gleichberechtigten Partnern. Beispielhaft dafür ist das Privileg Heinrichs des Löwen an die Gotländer von 1161. Als diese sich weigerten, mit den Kaufleuten aus dem gerade wieder gegründeten Lübeck (1159) als Handelspartner zu akzeptieren, vermittelte Heinrich und gestand den Gotländern in seinem Gebiet die gleichen Rechte zu, wie sie die Gotländer den deutschen auf ihrer Insel einräumen sollten. Nun konnten die Kaufleute aus Visby, die bis dahin den Zwischenhandel auf der Ostsee beherrschten, ihre Waren allenfalls bis Lübeck bringen, der direkte Weg weiter ins Binnenland blieb ihnen versperrt. Ein weiterer Vorteil der Hanseschifffahrt war eine gewisse Rechtssicherheit gegenüber Konkurrenten, ein entwickeltes Seerecht, das Fragen der Befrachtung, der Bemannung, der Verhältnisse an Bord, des Verhaltens im Seenotfall usw. regelte. Die Rechtssicherheit für Hanseschiffe, vor allem im Ausland, war grundlegend für das reibungslose Funktionieren der Verkehrorganisation. Auch Fragen der technischen Schiffssicherheit und der Seefähigkeit der Schiffe wurden sehr ernst genommen, ebenso wie der Schutz der Handelschiffe vor Piraterie. Die Schiffer fuhren deshalb meist im Verband in Fahrtgemeinschaften von zwei und drei Schiffen, und ab 1477 mussten größere Hanseschiffe je 20 Bewaffnete an Bord haben. Gegen Kaperungen schützten diese Maßnahmen jedoch nicht immer.
Navy
[edit]The combination of land- and maritime traffic within one organization was the decisive step that should finally bring up the domination of trade and transport on the North Sea and Baltic Sea. New maritime transportation routes were not developed until far into the 14th century, instead the sea routes of the "Friesen, Sachsen, Engländer und Skandinavier" were taken over. Trading partners and skippers were ousted, often by contracts that looked fair and like between equal partners. Exemplary for that is the privilege given to the "Gotländer" 1161 by Heinrich der Löwe. When those refused to accept the traders of the newly founded Lubeck (1159) as trading partners, "Heinrich" arbitrated and gave the "Gotländers" on his territory the same rights the ""Gotländer" should give ther Germans on theirs. Now the traders of Visby, who till then dominated the intermediary trade on the Baltic Sea, could ship their goods only to Lubeck, the direct route further into the inland was closed. Other advantages of the